Einzeltherapie
Gemeinsam von Patient und Therapeut wird ein Therapieplan aufgebaut. Dieser beschreibt Problematiken und Veränderungsmöglichkeiten sowohl kognitiv als auch im Handeln. Es geht um das Verstehen bisherigen Verhaltens, aber vor allem um das Entdecken neuer Erfahrungen, den Blick nach vorn. Es kommt hierbei zu emotionalen Veränderungen, die für den Patienten zuvor undenkbar waren.
Eine Therapie-Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
In der Einzeltherapie sitzen sich Patient und Therapeut in angemessener Entfernung voneinander gegenüber. Ein dazwischen oder neben ihnen stehender Tisch ermöglicht aktive Therapie-Elemente über das reine Gespräch hinaus (z.B. Festhalten von Gesprächsinhalten zur Erinnerung für die heimische Umsetzung).
Das Ziel der Therapie liegt darin, eingefahrene problematische Verhaltensmuster zu erkennen und diese durch Entwicklung neuer Verhaltens- und Erlebensweisen bzw. Problemlöse-Strategien schrittweise zu verändern. Wichtig ist die Entwicklung von Zielen. Es geht für Sie und mich als Therapeutin um eine gemeinsame Arbeit in diesen Bereichen: Problematiken erkennen, Veränderungsmöglichkeiten zum bisherigen Umgang entwickeln (kognitiv wie auch im Handeln). Es geht auch um das Verstehen Ihres bisherigen Verhaltens, und um das Entdecken neuer Erfahrungen, also den Blick nach vorn. Sie werden auch emotionale Veränderungen erleben können, die Sie zuvor als nicht veränderbar erlebten.
Im Mittelpunkt steht, dass Sie Veränderungen wahrnehmen, wertschätzen und für Ihre weitere Entwicklung im Alltag nutzen werden. Sie sollen sich nicht bevormundet fühlen. Die Verhaltenstherapie ist unsere gemeinsame Arbeit.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Für die Psychotherapie übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse die Kosten. Genauere Abläufe werden wir besprechen. Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte für die Abrechnung mit.
Private Krankenversicherungen
Private Kassen übernehmen zumeist die Kosten. Eine Anfrage vorab ist dennoch sinnvoll.
Selbstzahler
Jeder von Ihnen kann die Kosten der Therapie selbst tragen. Dies gilt auch für gesetzlich oder privat versicherte Personen, die bspw. die Kasse für die Abrechnung psychischer Erkrankungen nicht nutzen möchten. Die Kosten werden dann frei verhandelt.